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2012

Peter Bofinger, Claudia M. Buch, Lars P. Feld, Wolfgang Franz, Christoph M. Schmidt

Nach dem EU-Gipfel: Zeit für langfristige Lösungen nutzen

Sondergutachten gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; 5. Juli 2012

Die von der sich immer weiter verstärkenden systemischen Krise der Währungsunion ausgehenden Gefahren für die ökonomische Stabilität Deutschlands veranlassen den Sachverständigenrat, der Bundesregierung ein Sondergutachten gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung1 vorzulegen. In diesem Gutachten werden Wege aufgezeigt, wie die Staatsschuldenkrise beendet werden kann und welche Maßnahmen nötig sind, um den Bankensektor nachhaltig zu stabilisieren.

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

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