Wissenschaftliche Untersuchung zu den Ursachen unterschiedlicher Basisfallwerte der Länder als Grundlage der Krankenhausfinanzierung
Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit
Mit der Umstellung der Krankenhausvergütung auf Fallpauschalen im Rahmen von DRG (Diagnosis Related Groups) im Jahr 2004 wurde für jede Fallpauschale (DRG) ein relativer Preis (Relativgewicht) festgesetzt. Für jedes Krankenhaus wurde anschließend ein Preisniveau (krankenhausindividueller Basisfallwert, BFW) aus seinem bisherigen Budget und der Summe aller Relativgewichte (Casemix) der von ihm erbrachten Leistungen abgeleitet. Die krankenhausindividuellen BFW variierten von Haus zu Haus erheblich. Aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Vorgabe konvergierten die BFW der Krankenhäuser bis 2010 gegen einen einheitlichen Landesbasisfallwert (LBFW). Um Länderinteressen zu berücksichtigen, wurde kein bundesweiter BFW (BBFW) als Zielwert festgelegt, zumal unklar war und ist, woher die landesspezifischen Unterschiede in den LBFW rührten. Mit der Systemumstellung wurden daher zunächst alle Faktoren, die für das Kosten‐, Preis‐ und Leistungsniveau bis zum Zeitpunkt der Umstellung relevant waren, in das neue System übernommen. Mit der Vorgabe der Angleichung der krankenhausindividuellen BFW an einen auf der Landesebene verhandelten LBFW fand eine Ablösung von diesen Strukturen statt, die zu unterschiedlichen Anpassungsreaktionen der Krankenhäuser geführt haben dürfte. Im Jahr 2005 wich der höchste LBFW, der in Berlin vorlag, um 17,1% vom niedrigsten ab. Allerdings änderte sich der sehr hohe Wert Berlins in den beiden Folgejahren rasch, sodass 2007 die Abweichung des höchsten vom niedrigsten Wert nur noch 10,7% betrug. Seitdem besitzt Rheinland‐Pfalz den höchsten LBFW. Zwischen 2010 bis 2013 ist die maximale Abweichung auf 7,9% geschrumpft. 2013 wies Schleswig‐Holstein mit 3.012€ den niedrigsten und Rheinland‐Pfalz mit 3.251€ den höchsten Wert auf. Ziel dieses Gutachtens ist die Erklärung der Variation in den LBFW und die Aufteilung in statistisch „erklärbare“ und „nicht‐erklärbare“ Unterschiede. Im Wesentlichen kann es im Zuge der Umstellung auf das DRG‐System vier übergeordnete Ursachen für unterschiedlich hohe LBFW geben: 1. Unterschiedliche Kosten der Krankenhäuser zur Erzielung des ihren BFW bestimmenden Budgets, 2. Unterschiede in zusätzlichen Erlöskomponenten außerhalb der DRG‐Vergütung, 3. Unterschiedliches Verhandlungsgeschick auf Landes‐ und/oder Krankenhausebene in der Vergangenheit sowie 4. Unterschiedliche Anpassungsprozesse im Rahmen der Umstellung von krankenhausindividuellen Basisfallwerten auf den Landesbasisfallwert (inkl. Konvergenz).