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Unstatistik des Monats: Gender Pension Gap von 36 oder 24,2 Prozent?

Frauen ab 65 haben im Durchschnitt um 36 Prozent niedrigere Alterseinkünfte als Männer. Oder sind es 24,2 Prozent? Beide Zahlen kursieren derzeit in den Medien, beide stammen vom Statistischen Bundesamt und beide sind korrekt. Die aktuelle Unstatistik des Monats zeigt, woher der Unterschied kommt.

Die geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke – neudeutsch gern auch „Gender Pension Gap“ genannt – gibt an, um wie viel Prozent die durchschnittlichen, individuellen Alterseinkünfte von Frauen ab 65 Jahren niedriger sind als die von Männern. Laut merkur.de und der Frankfurter Rundschau lag der Gender Pension Gap in Deutschland im Jahr 2025 bei 36 Prozent. In seiner Sendung vom 9. September berichtete das Marktmagazin mex des Hessischen Rundfunks jedoch von einem Wert in Höhe von 24,2 Prozent. Welche Zahl ist nun korrekt?

Mit oder ohne Witwen- und Witwerrenten

Beide Zahlen wurden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen seiner Gleichstellungsindikatoren veröffentlicht, basieren jedoch auf unterschiedlichen Definitionen. Betrachtet man die Alterseinkünfte ohne Hinterbliebenenleistungen, also Witwen- und Witwerrenten sowie -pensionen, so erhielten Frauen im Jahr 2025 im Durchschnitt jährliche Bruttoalterseinkünfte von 18.223 Euro und Männer von 28.473 Euro, was einem Gender Pension Gap von 36 Prozent entspricht. Berücksichtigt man Hinterbliebenenleistungen, so erhielten Frauen im Durchschnitt jährliche Bruttoalterseinkünfte von 21.865 Euro und Männer von 28.839 Euro – ein Gender Pension Gap von 24,2 Prozent. 

Kleiner als früher, kleiner im Osten

Der Gender Pension Gap ist nach beiden Definitionen seit dem Jahr 2000 um knapp fünf Prozentpunkte gesunken. Zudem ist er in den neuen Bundesländern und Berlin (13,2 Prozent ohne und 1,8 Prozent mit Hinterbliebenenleistungen) wesentlich geringer als im früheren Bundesgebiet ohne Berlin (40,8 Prozent bzw. 29,0 Prozent). Ein wesentlicher Grund dafür ist die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in der DDR, die sich bis heute in höheren eigenen Rentenansprüchen niederschlägt. 

Warum zwei Zahlen – und was beide nicht zeigen

Warum veröffentlicht das Statistische Bundesamt zwei verschiedene Zahlen zum Gender Pension Gap? Das Amt möchte damit verschiedenen Informationsbedürfnissen gerecht werden. Betrachtet man den Gender Pension Gap ohne Hinterbliebenenleistungen, werden diejenigen Alterseinkünfte dargestellt, die auf eigene Ansprüche – etwa aus der eigenen Erwerbstätigkeit – zurückgehen. Werden zusätzlich die Hinterbliebenenleistungen berücksichtigt, nähert man sich der tatsächlichen Versorgungslage im Alter. 

Beide Betrachtungen beziehen sich jedoch nur auf einzelne Personen und berücksichtigen nicht den Haushaltskontext, etwa die Alterseinkünfte eines noch lebenden Ehepartners. Daher schreibt das Statistische Bundesamt explizit: „Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage der älteren Frauen lassen sich vom Gender Pension Gap dementsprechend nicht ableiten.“ Hinzu kommt, dass der Gender Pension Gap Durchschnittswerte vergleicht. Das arithmetische Mittel wird von wenigen sehr hohen Alterseinkünften, etwa aus Pensionen oder Betriebsrenten, nach oben gezogen. Da solche Einkünfte häufiger Männer beziehen, dürfte die Lücke bei einem Vergleich der Mediane – also der Werte, unter denen jeweils die Hälfte der Frauen bzw. der Männer liegt – kleiner ausfallen. 

Die passende Zahl zur Botschaft

Interessant an den beiden Beiträgen von merkur.de und der Frankfurter Rundschau ist, dass sie nahezu den gleichen Wortlaut haben und in Zusammenarbeit mit Fortunalista entstanden sind. Fortunalista ist eine Finanzplattform, die sich speziell an Frauen richtet. Entsprechend finden sich in den Beiträgen Links zu den Serviceleistungen von Fortunalista. Die höhere der beiden Zahlen passt gut zur Botschaft, dass Frauen privat vorsorgen sollten. Dabei bleibt für die Leserinnen und Leser jedoch unklar, dass es eine zweite, ebenso amtliche Zahl gibt.

Fazit: Beide Zahlen sind korrekt, sie beantworten aber unterschiedliche Fragen. Wer eine Kennzahl wie den Gender Pension Gap nennt, sollte daher immer angeben, was genau gemessen wird – und wer sie liest, sollte danach fragen.


Ihr/e Ansprechpartner/in dazu:

Prof. Dr. Thomas K. Bauer (RWI), Thomas.Bauer@rwi-essen.de

Dr. Katharina Schüller (STAT-UP), katharina.schueller@stat-up.com 

Alexander Schlösser (RWI-Kommunikation), Tel.: (0201) 8149-354, alexander.schloesser@rwi-essen.de  


Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/unstatistik. 

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