Zum Hauptinhalt springen

2015

Verwendung von Betriebsmitteln für Investitionen

Im System der dualen Finanzierung der Krankenhäuser obliegt es den Bundesländern, die Investitionsmittel bereitzustellen. Aus dieser Verantwortung ziehen sie sich jedoch immer mehr zurück. Für den Erhalt des Anlagevermögens der Krankenhäuser (ohne Universitätskliniken) ist ein jährlicher Investitionsbedarf von 5,4 Milliarden Euro erforderlich. 2,7 Milliarden Euro steuerten die Länder 2013 in Form von Fördermitteln und etwa 2,0 Milliarden Euro die Krankenhäuser aus ihren Betriebserlösen bei. Offiziell handelt es sich bei Letzteren um eine Zweckentfremdung. Tatsächlich hängen Kapital- und Betriebskosten aber eng zusammen: Wer klug investiert, spart im Betrieb. Eine rein monistische Finanzierung wäre daher angemessener.

Augurzky, B. (2015), Verwendung von Betriebsmitteln für Investitionen. In Jürgen Klauber, Max Geraedts, Jörg Friedrich und Jürgen Wasem (Hrsg.), Krankenhaus-Report 2015 - Schwerpunkt: Strukturwandel. Stuttgart: Schattauer, 237-248.

Link zum Dokument