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Journal for Labour Market Research

Arbeitsmarktwirkungen der Mindestlohneinführung im Bauhauptgewerbe

Zum 1. Januar 1997 wurde im Bauhauptgewerbe ein Mindestlohn eingeführt, der bis heute besteht. Die vorliegende Studie fasst verschiedene Ergebnisse zu den Folgen dieser Mindestlohnregelung zusammen. In Ostdeutschland war die Betroffenheit durch den Mindestlohn zum Zeitpunkt der Einführung stärker ausgeprägt als in Westdeutschland. Zudem wird seit dessen Einführung ein hoher Anteil der gewerblichen Arbeitnehmer im ostdeutschen Bauhauptgewerbe nahe dieser Untergrenze entlohnt. In Westdeutschland ist dies nicht der Fall. Für die Mindestlohneinführung zeigen sich positive Auswirkungen auf das Lohnwachstum in beiden Landesteilen. Nur sehr geringe oder keine Folgen lassen sich für die Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer nachweisen. Auswirkungen auf ausländische Betriebe und deren Beschäftigte sowie Selbständige können kausalanalytisch nicht untersucht werden. Aufgrund der Besonderheiten des Bauhauptgewerbes ist bei der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Wirtschaftszweige bzw. Gesamtdeutschland allerdings Vorsicht geboten.

Apel, H., R. Bachmann, S. Bender, P. vom Berge, M. Fertig, H. Frings, M. König, J. Möller, A. Paloyo, S. Schaffner, M. Tamm, M. Umkehrer und S. Wolter (2012), Arbeitsmarktwirkungen der Mindestlohneinführung im Bauhauptgewerbe. Journal for Labour Market Research, 45, 3-4, 257-277

DOI: 10.1007/s12651-012-0114-x