Begleitende Auswertung des durch die Förderung bewirkten Strukturwandels in der Krankenhausversorgung gemäß § 14 KHG
Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber erstmalig die vorhandenen Überkapazitäten im deutschen Krankenhauswesen adressiert. Zentraler Bestandteil des KHSG ist die Einrichtung des Krankenhausstrukturfonds, welcher gezielt Anreize für den Abbau von Überkapazitäten im Krankenhausbereich, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen oder bedarfsnotwendige andere Fachrichtungen liefert. Das angestrebte Ziel ist die Schaffung einer Krankenhausstruktur bzw. ‐versorgung, die auf die anstehenden Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung vorbereitet ist. Ob der Strukturfonds dieses Ziel erreicht, wird im Rahmen dieser wissenschaftlichen Untersuchung über mehrere Jahre evaluiert.
Publikationen
Projektstart:
01. Mai 2017
Projektende:
30. August 2021
Projektleitung:
Dr. Dörte Heger,
Anne Mensen
Projektmitarbeitende:
Anna Werbeck,
Prof. Dr. Boris Augurzky
Auftraggeber:
Bundesamt für Soziale Sicherung