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Projekt

Begleitende Auswertung des durch die Förderung bewirkten Strukturwandels in der Krankenhausversorgung gemäß § 14 KHG

Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Gesetzgeber erstmalig die vorhandenen Überkapazitäten im deutschen Krankenhauswesen adressiert. Zentraler Bestandteil des KHSG ist die Einrichtung des Krankenhausstrukturfonds, welcher gezielt Anreize für den Abbau von Überkapazitäten im Krankenhausbereich, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen oder bedarfsnotwendige andere Fachrichtungen liefert. Das angestrebte Ziel ist die Schaffung einer Krankenhausstruktur bzw. ‐versorgung, die auf die anstehenden Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung vorbereitet ist. Ob der Strukturfonds dieses Ziel erreicht, wird im Rahmen dieser wissenschaftlichen Untersuchung über mehrere Jahre evaluiert.


Publikationen

Aktuell liegen für dieses Projekt keine Publikationen vor

Projektstart:
01. Mai 2017

Projektende:
30. August 2021

Projektleitung:
Dr. Dörte Heger, Anne Mensen

Projektmitarbeitende:
Anna Werbeck, Prof. Dr. Boris Augurzky

Förderung:
Bundesamt für Soziale Sicherung