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RWI Projektberichte

2011

Tanja Kasten, Boris Beimann, Rainer Kambeck

Entlastungseffekte ausgewählter Einkommensteuertarifsenkungen

Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Anschluss an das Forschungsvorhaben 11/10 „Varianten für den Einkommensteuertarif 2011“

Hintergrund der vorliegenden Kurzstudie ist das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) durchgeführte Forschungsprojekt 11/10 „Varianten für den Einkommensteuertarif 2011“ (RWI 2010). Die zentrale Aufgabe dieser Untersuchung bestand in einer Wirkungsanalyse einer Umwandlung des bestehenden linear-progressiven Einkommensteuertarifs in einen Stufentarif. In diesem Zusammenhang wurden unter Beachtung bestimmter Vorgaben des BMWi und unter Berücksichtigung der durch die Steuertarifänderungen induzierten Beschäftigungseffekte verschiedene Varianten eines Stufentarifs hinsichtlich ihrer Aufkommens- und Entlastungwirkungen empirisch untersucht. Im Gegensatz zum aktuellen Einkommensteuertarif (T2010), bei dem die Grenzbelastung der Besteuerten über einen großen Einkommensbereich linear ansteigt, sollten die Grenzsteuersätze der zu analysierenden Tarifvarianten innerhalb von festgelegten Einkommensbereichen konstant verlaufen (Stufengrenzsatztarife). In Ergänzung des Forschungsprojekts 11/10 wurde das RWI vom BMWi nun beauftragt, in einer Folgestudie „Entlastungseffekte ausgewählter Einkommensteuertarifsenkungen“ die Wirkungen verschiedener Varianten einer Einkommensteuersenkung zu quantifizieren. Anders als im Projekt zu den Stufentarifen soll in dieser Ergänzungsstudie der linear-progressive Charakter des aktuellen Einkommensteuertarifs beibehalten werden, ferner werden weitere Vorgaben des BMWi zu Eckwerten der alternativen Steuertarife berücksichtigt. Die Quantifizierung der Entlastungseffekte erfolgt auf Basis der aktuellen Lohn- und Einkommensteuerdaten (FAST 2004) unter Verwendung eines vom RWI entwickelten Mikrosimulationsmodells. Mögliche Verhaltensänderungen der Besteuerten sind nicht Bestandteil dieser Ergänzungsstudie, was allerdings die Ergebnisse kaum einschränken dürfte, weil die marginalen Änderungen des Tarifs kaum zu merklichen Verhaltensänderungen führen dürften. Als Vergleichsbasis der Analyse dient der derzeitige Einkommensteuertarif (T2010). Die ermittelten Entlastungseffekte werden differenziert nach Einkommensdezilen dargestellt, die die Gesamtheit der Steuerpflichtigen in zehn gleich stark besetzte Gruppen einteilen. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Dezile ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, der – wie bei solchen Analysen üblich – als Proxy für das Haushaltsbruttoeinkommen verwendet wird.