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RWI Projektberichte

2013

Roland Döhrn, Heinz Gebhardt, Hermann Rappen

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksachen 16/3800 –
Stellungnahme zur Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen am 7. November 2013

Die Haushaltspolitik der nordrhein-westfälischen Landesregierung war in den vergangenen Jahren vom RWI häufig kritisiert worden (RWI 2013). Bemängelt wurden insbesondere fehlende Fortschritte bei der quantitativen Konsolidierung – also dem Abbau der Nettoneuverschuldung – wie auch bei der qualitativen Konsolidierung, also der stärkeren Ausrichtung des Haushalts auf das Wachstum fördernde Ausgaben. Mit dem vorliegenden Haushaltsplan geht die Landesregierung entschlossener bei der quantitativen Konsolidierung vor. Insofern weisen die Haushaltsplanungen nach Einschätzung des RWI in die richtige Richtung. Allerdings wurde vor dem Hintergrund der derzeit aufgrund des niedrigen Zinsniveaus sinkenden Zinsausgaben der sich bietende Raum für Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausgeschöpft. Daher bleibt viel zu tun, will das Land im Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen, wie er von der Schuldenbremse gefordert wird. Dies gilt umso mehr, als bis 2020 bei einer Normalisierung des Zinsniveaus steigende Zinsausgaben zu erwarten sind, was eine Rückführung der Nettoneuverschuldung erschweren dürfte. Nach einer überproportionalen Steigerung wachstumsfördernder Ausgaben im Jahr 2013 sind für 2014 überdies keine Fortschritte bei der qualitativen Konsolidierung zu erwarten.