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RWI Projektberichte

2016

Ronald Bachmann, Miriam Bömer, Hanna Frings, Wolfgang Dürig, Lisa Höckel, Fernanda Martínez-Flores

Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Endbericht - November 2016

Minijobs spielen eine bedeutende Rolle auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt. Im März 2016 waren in NRW rund 1,7 Millionen Personen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig (Bundesagentur für Arbeit 2016). Bei rund 6,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten impliziert dies, dass knapp jeder fünfte Job in NRW ein Minijob ist. Somit stellen Minijobs eine wichtige Möglichkeit für Beschäftigte dar, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, und erfüllen somit eine Zugangsfunktion zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig weisen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Punkte auf, die kritisch einzuordnen sind. So ist der Verdienst oft niedrig, Übergänge in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind relativ selten; zudem werden Arbeitnehmerrechte oft nicht eingehalten. Dies sind Ergebnisse zweier umfangreicher NRW-weiter Befragungen unter geringfügig Beschäftigten und Arbeitgebern, die Minijobs anbieten, die im Jahr 2012 durch das RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW durchgeführt wurden (RWI 2012). Seit diesem Zeitpunkt haben sich einige wesentliche Rahmenbedingungen geändert. So ist erstens der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren weiterhin durch einen deutlichen Beschäftigungsaufbau gekennzeichnet. Zweitens gilt seit dem 1.1.2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro (8,84 Euro ab dem 1.1.2017). Drittens wurden die Regelungen hinsichtlich der Beitragszahlung in die Rentenversicherung am 1.1.2013 mit dem Ziel verändert, die Beitragszahlungen durch geringfügig Beschäftigte zur Rentenversicherung zu erhöhen. Viertens, wurde ebenfalls zum 1.1.2013 die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Letztlich wurde die Bereitstellung von Informationen zu Arbeitnehmerrechten verbessert, beispielsweise im Rahmen der MAIS-Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“, unter anderem durch eine Homepage und eine Beratungshotline. All diese Maßnahmen hatten möglicherweise einen Einfluss auf die Entwicklungen im Bereich der Minijobs. Vor diesem Hintergrund hat das MAIS eine Studie in Auftrag gegeben, um eine aktuelle Bestandsaufnahme der geringfügigen Beschäftigung in NRW durchzuführen. Dabei geht es einerseits darum zu überprüfen, ob sich die Situation im Vergleich zu den Berichtsergebnissen 2012 verändert hat. Hierbei stehen die Fragen im Vordergrund, welche Personen einem Minijob nachgehen und welche Firmen Minijobs anbieten, und aus welchen Beweggründen dies jeweils geschieht. Andererseits soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Beschäftigungssituation der geringfügig Beschäftigten seit 2012 verändert hat, vor allem hinsichtlich des gezahlten Lohns, der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und dem Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Von besonderem Interesse in diesem Zusammenhang ist, ob die oben genannten veränderten Rahmenbedingungen sowie die ergriffenen Politikmaßnahmen einen Einfluss auf die Situation der geringfügig Beschäftigten gehabt haben. Auch wenn die vorliegende Studie hierzu keine kausale Evidenz liefern kann, gibt sie doch einige Hinweise, die diesbezügliche Rückschlüsse zulassen. Um die genannten Fragen zu beantworten, wurden im August/September 2016 – analog zu den Befragungen im Jahr 2012 – zwei NRW-weite Befragungen durchgeführt, eine unter geringfügig Beschäftigten und eine unter Arbeitgebern, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aufweisen. Die Ergebnisse dieser Befragungen sind in der vorliegenden Studie enthalten.