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2016

Bedarfsgerechtigkeit zur Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung im Krankenhaussektor

Die heutige Krankenhausstruktur muss sich an die zukünftigen Bedürfnisse anpassen und die Versorgungskapazitäten in städtischen wie auch in ländlichen Regionen bedarfsgerecht bestimmen. Bedarfsgerechtigkeit muss das übergeordnete Ziel für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und damit auch bei der Krankenhausplanung sein. Hier ist jedoch die subjektive von der objektiven Bedarfsgerechtigkeit zu unterscheiden. Eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung sollte demnach auch den subjektiven Bedarf der Patienten entsprechend berücksichtigen. Ein Kriterium ist die Indikationsqualität, ein weiteres sind die Präferenzen der Patienten bei der Auswahl eines Krankenhauses. Auf der Ebene des objektiven Bedarfs ist es hingegen wichtig, das Risiko von qualitativer Fehlversorgung wie nicht fachgerechten Leistungen, Unter- und Überversorgung zu minimieren. Dafür bedarf es geeigneter Methoden des Monitorings, die im RWI-Gutachten „Krankenhausplanung 2.0“ detailliert erarbeitet wurden und auszugsweise dargestellt werden. Insbesondere der Bereich des systematischen Monitorings von Überversorgung ist komplex. Aufgrund regional heterogener Nachfragestrukturen kann beispielsweise mithilfe eines Bedarfsindexes überprüft werden, in welchen Regionen die Behandlungshäufigkeiten nicht durch einen erhöhten Bedarf erklärbar sind.

Augurzky, B., A. Beivers und N. Straub (2016), Bedarfsgerechtigkeit zur Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung im Krankenhaussektor . In Jürgen Klauber, Max Geraedts, Jörg Friedrich und Jürgen Wasem (Hrsg.), Krankenhaus-Report 2016 - Schwerpunkt: Ambulant im Krankenhaus. Stuttgart: Schattauer, 247-264.

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