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RWI Projektberichte

2011

Peggy Bechara, Boris Beimann, Rainer Kambeck, Tanja Kasten

Entlastungseffekte durch Veränderung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs und Modifikation des Solidaritätszuschlags

Endbericht – Dezember 2011
Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Forschungsprojekt Nr. 41/11

Am 7. Dezember 2011 wurde vom Kabinett ein Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression beschlossen (Gesetzentwurf der Bundesregierung, 2011). Mit diesem Entwurf wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 umgesetzt, der in den Jahren 2013 und 2014 eine Entlastung der Steuerzahler durch einen Inflationsausgleich vorsieht. Der Grundfreibetrag soll dazu schrittweise bis 2014 um 350 € auf 8354 € – d.h. um 4,4% – erhöht werden. Weiterhin soll der gesamte Einkommensteuertarif bis 2014 um 4,4% nach rechts verschoben werden, um die Wirkung der kalten Progression abzuschwächen. Die Bundesregierung schätzt das jährliche Entlastungsvolumen dieser Maßnahmen auf 6,1 Mrd. €. Um auch künftig der kalten Progression vorzubeugen, soll verbindlich alle zwei Jahre geprüft werden, ob weitere Maßnahmen (erneute Anhebung des Grundfreibetrags oder Rechtsverschiebung des Tarifs) notwendig sind. Im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das RWI beauftragt, die Aufkommens- und Entlastungseffekte verschiedener Reformoptionen zur Einkommensbesteuerung ohne und mit Berücksichtigung potenzieller Beschäftigungseffekte zu ermitteln. Um die vielfältigen Wirkungsmechanismen steuerrechtlicher Änderungen besser abschätzen zu können, werden vom Ministerium unterschiedliche Reformmodelle mit verschiedenen Ansatzpunkten vorgegeben. Die Reformvorschläge reichen von einer reinen Veränderung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs mit den konkreten Zielen, den sog. Mittelstandsbauch abzuflachen oder die sog. kalte Progression auszugleichen, über eine Modifikation des Solidaritätszuschlags bis hin zu einer Kombination aus beiden steuerpolitischen Maßnahmen. Der Begriff „Mittelstandsbauch“ beschreibt den bauchförmigen Verlauf des Grenzsteuersatzes, der sich durch den linear-progressiven Charakter des Einkommensteuertarifs ergibt. Die kalte Progression ist eine Steuermehrbelastung, die auftritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen, der Einkommensteuertarif aber unverändert bleibt, so dass die Steuerlast der Bürger aufgrund der progressiven Einkommensbesteuerung zunimmt. Referenz für die in der vorliegenden Studie vorgenommene Quantifizierung der Aufkommens- und Entlastungseffekte der verschiedenen Reformoptionen bildet stets die Steuerbelastung, die sich bei derzeitiger Rechtslage ergibt.