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INKLUSION

Belange Schwerbehinderter

Information des Inklusionbeauftragten

Anliegen des Instituts

Der Schutz der Belange schwerbehinderter Menschen und ihrer Integration ist ein wichtiges Anliegen des Instituts, dem sich Leitung und Mitarbeiter/innen verpflichtet fühlen. Das RWI nimmt seine Verantwortung ernst und beschäftigt Schwerbehinderte.

Bei der Einstellung wissenschaftlicher und technisch ausgerichteter Mitarbeiter/innen bemüht sich das RWI, Schwerbehinderte in größerer Zahl anzuwerben. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten werden die dazu erforderlichen Voraussetzungen im Institut hergestellt bzw. verbessert. Vor dem Hintergrund der baulichen Gegebenheiten (Gebäude aus den 1950er Jahren) ist es insbesondere schwierig, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer uneingeschränkt Zugang zu allen Teilen der Institutsgebäude zu gewähren. Allerdings sind wir bemüht, einen barrierefreien Zugang in beiden Gebäudeteilen des Instituts zu erlangen. Darum ist im Zuge des Ende 2011 abgeschlossenen Umbaus der Gedanke der Barrierefreiheit umgesetzt worden. Auch die neuen Internetseiten des Instituts sind nach diesen Gesichtspunkten gestaltet.

Durch Schaffung eines offenen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsumfelds wollen wir zur Verwirklichung der entsprechenden Ziele der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention beitragen: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. ….“ (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 27 Abs. 1, Bundesgesetzblatt 2008 II 35).