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Zeitschrift für Energiewirtschaft

Das Glühbirnendekret der EU – ein unnötiges Verbot

In der 2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung 244/2009 ist das schrittweise Handelsverbot von Glühbirnen in der Europäischen Union festgelegt. Ab dem 1. September 2012 dürfen ausschließlich energieeffiziente Leuchtkörper, wie etwa Halogenleuchten, Leuchtdioden (LED) oder Kompaktleuchtstofflampen, welche gemeinhin als „Energiesparlampen“ bezeichnet werden, in den Verkauf gelangen. Die häufig als Glühbirnenverbot betitelte Verordnung wird von der EU-Kommission vor allem mit Strom- und Kosteneinsparungen bei den Verbrauchern und der Verringerung des Ausstoßes an Treibhausgasen gerechtfertigt. Dieser Beitrag diskutiert mögliche Ursachen für die bislang mangelnde Marktdurchdringung der Energiesparlampe und zeigt, dass durch die Investition in eine Energiesparlampe nicht in jedem Falle signifikante Kosteneinsparungen erzielt werden können. So können die gegenüber der herkömmlichen Glühbirne höheren Investitionskosten bei sehr geringen Nutzungszeiten nur nach sehr langen Zeiträumen ausgeglichen werden. Anhand von Beispielen illustrieren wir, dass der Einsatz von Energiesparlampen in vielen Fällen ökonomisch wenig rational ist. Allein aus diesem Grund sollte das generelle Glühbirnenverbot der EU-Kommission wieder zurückgenommen werden. Den Verbrauchern könnte dadurch einiger Schaden erspart bleiben, schließlich ist die am häufigsten verwendete 60-Watt-Glühbirne erst ab 1. September 2011 vom EU-Verbot betroffen.

Frondel, M. and S. Lohmann (2010), Das Glühbirnendekret der EU – ein unnötiges Verbot. Zeitschrift für Energiewirtschaft, 34, 4, 247–253

DOI: 10.1007/s12398-010-0032-y