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RWI Positionen #23

Ungerechte Gerechtigkeit

Am 16. November 2007 hat der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (Alg I) für Ältere beschlossen. Mit dieser Verlängerung steigt die Bezugsdauer von Alg I für über 50-Jährige Arbeitslose mit mindestens 30 Beitragsmonaten auf 15 Monate, für über 55-Jährige mit mindestens 36 Versicherungsmonaten auf 18 Monate und für über 58-Jährige mit mindestens 48 Versicherungsmonaten auf 24 Monate. Die Verlängerung des Alg I stellt einen weiteren Schritt in einer Reihe von Veränderungen der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose dar. Bis Ende 1984 wurde das Arbeitslosengeld für alle gemeldeten Arbeitslosen für maximal 12 Monate gewährt. Von 1985 bis 1987 wurde die Bezugsdauer für Ältere unter der Regierung von Kanzler Kohl sukzessive verlängert. Ab Juli 1987 konnten Arbeitslose ab einem Alter von 43 Jahren bis zu 18 Monate, ab einem Alter von 44 Jahren bis zu 22, mit Vollendung des 49. Lebensjahrs bis zu 26 und mit 55 Jahren gar bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. Mit dem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit in den 1990er Jahren wurden diese Regelungen teilweise wieder zurückgenommen. Ab 1997 hatten nur noch über 57-Jährige Anspruch auf bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld. Im Umfeld der Agenda 2010 und den damit verbundenen Hartz-Gesetzen kam es dann zu einer einschneidenden Verkürzung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld. Mit Wirksamkeit zum 1. Februar 2006 hatten nur noch über 55-Jährige Arbeitslose Anspruch auf verlängerte Bezugszeiten. Sie konnten bis zu 18 Monate lang Alg I erhalten. Mit der jetzigen Entscheidung wurde diese Verkürzung allerdings relativ rasch wieder zurückgenommen.