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Project

Ermittlung der Konjunkturkomponenten für die Länderhaushalte zur Umsetzung der in der Föderalismuskommission II vereinbarten Verschuldungsbegrenzung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Begrenzung der langfristigen, strukturellen Neuverschuldung für den Bund und die Länder beschlossen. Kernaussage der Neufassung des Art. 109 GG ist die Vorgabe, dass die Haushalte von Bund und Ländern „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Damit die automatischen Stabilisatoren in konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen wirken können, sind von null abweichende konjunkturbedingte Finanzierungssalden weiterhin zulässig. Der ebenfalls neu gefasste Art. 115 GG gestattet dem Bund zudem in konjunkturellen Normallagen ab 2016 eine Kreditaufnahme von bis zu 0,35% des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Bis dahin ist das Ende 2010 erreichte strukturelle Defizit des Bundes in gleichmäßigen Schritten auf diesen Wert zu reduzieren. Die Länderhaushalte dürfen hingegen bei normaler Konjunkturlage ab 2020 keine Defizite aufweisen. Konjunkturell bedingte Defizite oder Überschüsse sind keine direkt beobachtbaren Größen, sondern müssen mit Hilfe eines geeigneten Konjunkturbereinigungsverfahrens geschätzt werden. Zentrales Ziel des Forschungsprojekts ist es, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, den die Länder zur Ermittlung der Konjunkturkomponente ihrer Haushalte einsetzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Kriterien bzw. Anforderungen benannt, mit denen potenzielle Verfahren beurteilt werden können und die es letztlich ermöglichen, ein Verfahren zu favorisieren. Dieses Verfahren wird dann in der konkreten Anwendung im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit analysiert.


Publications

Currently there are no publications available for this project

Project start:
01. August 2009

Project end:
31. January 2010

Project management:
Rainer Kambeck

Project staff:
Heinz Gebhardt, Max Groneck, Florian Matz, Prof. Dr. Torsten Schmidt, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Lars-H. R. Siemers, Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt

Funding:
Bundesministerium der Finanzen