Ermittlung der Konjunkturkomponenten für die Länderhaushalte zur Umsetzung der in der Föderalismuskommission II vereinbarten Verschuldungsbegrenzung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 hat der
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Begrenzung der
langfristigen, strukturellen Neuverschuldung für den Bund und die
Länder beschlossen. Kernaussage der Neufassung des Art. 109 GG ist die
Vorgabe, dass die Haushalte von Bund und Ländern „grundsätzlich ohne
Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Damit die automatischen
Stabilisatoren in konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen wirken
können, sind von null abweichende konjunkturbedingte Finanzierungssalden
weiterhin zulässig. Der ebenfalls neu gefasste Art. 115 GG gestattet
dem Bund zudem in konjunkturellen Normallagen ab 2016 eine
Kreditaufnahme von bis zu 0,35% des nominalen Bruttoinlandsprodukts
(BIP). Bis dahin ist das Ende 2010 erreichte strukturelle Defizit des
Bundes in gleichmäßigen Schritten auf diesen Wert zu reduzieren. Die
Länderhaushalte dürfen hingegen bei normaler Konjunkturlage ab 2020
keine Defizite aufweisen.
Konjunkturell bedingte Defizite oder Überschüsse sind keine direkt
beobachtbaren Größen, sondern müssen mit Hilfe eines geeigneten
Konjunkturbereinigungsverfahrens geschätzt werden. Zentrales Ziel des
Forschungsprojekts ist es, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, den
die Länder zur Ermittlung der Konjunkturkomponente ihrer Haushalte
einsetzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Kriterien bzw.
Anforderungen benannt, mit denen potenzielle Verfahren beurteilt werden
können und die es letztlich ermöglichen, ein Verfahren zu favorisieren.
Dieses Verfahren wird dann in der konkreten Anwendung im Hinblick auf
seine Leistungsfähigkeit analysiert.
Publications
Project start:
01. August 2009
Project end:
31. January 2010
Project management:
Rainer Kambeck
Project staff:
Heinz Gebhardt, Max Groneck, Florian Matz, Prof. Dr. Torsten Schmidt,
Prof. Dr. Thomas K. Bauer,
Lars-H. R. Siemers, Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt
Funding:
Bundesministerium der Finanzen