Öffentliche Finanzen

Öffentliche Finanzen

Schwerpunkte

Nachhaltige Finanzpolitik

Die Herausforderung der mangelnden Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das liegt nicht nur an der hohen expliziten Verschuldung (Schuldenfinanzierung öffentlicher Leistungen) in der Vergangenheit, sondern auch an der noch höheren impliziten Staatsverschuldung, die aus Leistungsversprechen für die Zukunft resultiert. Hier sind insbesondere fehlende Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen der Beamten von Bedeutung. Diese Problematik wird durch den demographischen Wandel noch verschärft. Zwar hat die Wissenschaft bisher keine eindeutige Definition einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik entwickelt, aber das grundlegende Problem lässt sich klar formulieren: Weil Finanzpolitik in der Regel weit über die aktuellen Haushalte der Gebietskörperschaften und die Budgets der sozialen Sicherungssysteme hinaus in die Zukunft wirkt, muss ein Interessenausgleich zwischen heutigen und zukünftigen Generationen erreicht werden. Dies kann nur erfolgen, wenn auch die mittel- und langfristigen Effekte gegenwärtiger Entscheidungen analysiert werden und in die Entscheidungsfindung einfließen. Analysiert wird deshalb, welche Be- oder Entlastungen und welche Anreiz- und Verteilungswirkungen durch die aktuelle Haushalts- und Finanzpolitik für zukünftige Generationen und innerhalb einer Generation entstehen. Einen Schwerpunkt der Arbeiten bildet die institutionelle Umsetzung der seit Mitte 2009 im Grundgesetz verankerten Schuldenbegrenzung.

Auch die Abschätzung zukünftiger Einnahmen und Ausgaben des Staats spielt unter Nachhaltigkeitsaspekten eine zentrale Rolle. Die Höhe der zu erwarteten Steuereinnahmen wird regelmäßig vom „Arbeitskreis Steuerschätzung" des Bundesministeriums der Finanzen geschätzt, im Mai jedes Jahres für die mittlere und im November für die kurze Frist. Der Kompetenzbereich ist seit 1985 in diesem Arbeitskreis vertreten.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Analysen zu kommunalen Haushalten. Sie stützen sich auf eine intern aufgebaute Kommunaldatenbank, die sowohl Daten der amtlichen Statistik als auch von den Kommunen veröffentlichte Informationen umfasst. Auf dieser Grundlage sind kommunale Haushaltsanalysen möglich, die insbesondere auch jene Leistungen erfassen, die von den Kommunen ausgelagert wurden. Ihr Erfolg kann nur bewertet werden, wenn die Bilanzen von Eigenbetrieben oder die Wertentwicklung von kommunalen Beteiligungen an privaten Unternehmen zusätzlich berücksichtigt werden.

Die Haushalte der Kommunen sind besonders vom Bevölkerungsrückgang und der Alterung betroffen, mit deutlichen Unterschieden zwischen den Gemeinden. So sind Kommunen des Ruhrgebiets davon bisher deutlich stärker betroffen als andere. Deshalb werden die unterschiedlichen Wirkungen des demographischen Wandels, der regionalen Arbeitsmärkte und der Wanderungsentscheidungen auf die öffentlichen Haushalte detailliert analysiert.

Steuersystem und Steuerreform

Forschungsarbeiten zum Steuersystem und zu Steuerreformprojekten erfordern neben einem theoretischen Fundament vor allem empirische Analysen, um evidenzbasierte Bewertungen vornehmen zu können. Diese in der Finanzwissenschaft relativ neue Orientierung wird durch die verbesserte Verfügbarkeit von Mikrodaten forciert. Bei den Arbeiten des Kompetenzbereichs spielen deshalb Individualdaten zu Steuerzahlungen von privaten Haushalten und Unternehmen eine immer größere Rolle. Bei der Analyse von Steuerbelastungen sowie von Verteilungs- und Aufkommenseffekten werden insbesondere die Haushaltsdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die Individualdaten der Lohn- und Einkommensteuer und die Unternehmensdaten der Datenbanken AMADEUS und Dafne genutzt.

Zudem beschäftigt sich der Kompetenzbereich mit dem für den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung relevanten Zusammenhang der Einkommens- und Steuerlastverteilung, mit Formen, Ausmaß und Geschwindigkeit der Überwälzung von Belastungen sowie mit Optionen zur Vereinfachung und Anreizverbesserung bei der Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs.

Im Vorfeld der Anfang 2008 in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung wurde in Kooperation mit dem Heidelberger Steuerkreis (Professor Manfred Rose) ein Vorschlag zu einer “Zinsbereinigten Gewinnsteuer” erarbeitet. Derzeit werden die quantitativen Effekte ihrer schrittweisen Einführung untersucht.

Gesamtwirtschaftliche Kosten der Steuererhebung bestehen nicht nur aus Effizienzeinbußen, die aus Verhaltensänderungen der Besteuerten abgeleitet werden, sondern auch aus den (Transaktions-)Kosten der Steuererhebung. In einem Forschungsprojekt zu den Befolgungskosten des Steuersystems (“Compliance Cost”) wurde für verschiedene Steuerarten herausgearbeitet, wie groß der bei Steuerbehörden und Steuerpflichtigen entstehende Aufwand ist, um die jeweilige Steuer zu erheben bzw. zu zahlen. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer wurde zudem im Rahmen einer experimentellen Kausalanalyse zur Steuerehrlichkeit untersucht, welche Konsequenzen ein Wechsel hin zu einer Selbstveranlagung durch die Unternehmen hätte, wie sie in anderen Ländern praktiziert wird.

Weitere Informationen

Leiter

Rainer Kambeck

Dr. Rainer Kambeck

Tel.: (0201) 8149-235